FAQ
Hier finden Sie Informationen zu der Beteiligungsmöglichkeit an der BEG-Mandelsloh.
Wir haben FAQs zum Thema BEG-Mandelsloh gesammelt und beantwortet:
Wer kann sich an der BürgerEnergieGenossenschaft "BEG-Mandelsloh eG" beteiligen?
- Vorrangig Bürger die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in einem der Dörfer im Umkreis von 5 km um den Windpark Mandelsloh II herum haben
- Bürger, die ihren Wohnsitz in "31535 Neustadt" haben
- Grundstückseigentümer im Gebiet des WP Mandelsloh II
- Voraussetzung ist Volljährigkeit
Was sind die Vorteile einer BEG?
- Keine Begrenzung der Mitgliederanzahl
- Alle Mitglieder sind gleich stimmberechtigt unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile
- Geringere anteilige Fixkosten für Kleinanleger
Wie hoch sind Investitionen in die BEG?
- Es werden 28.000 Geschäftsanteile a 100,- € vergeben = 2.800.000,- € Investitionssumme
- Ein Geschäftsanteil beträgt 100,- €
Wir haben den Betrag von 500,- € auf 100,- € gesenkt, damit sich wirklich jeder beteiligen kann!
(Für bereits angemeldete Interessenten rechnen wir die Anteile automatisch hoch!) - Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil erwerben
- Ein Mitglied kann maximal 1250 Anteile erwerben. Zusätzlich sind die maximalen Anteile davon abhängig, wie viele Personen investieren wollen
- Die Anteile werden bei Überzeichnung in mehreren Runden gerecht verteilt:
D.h. in der ersten Runde kann jeder Interessent max. 10 Anteile (!!! Geändert: vorher 2 Anteile) erwerben und abhängig vom verbliebenen Investitionskapital können in der nächsten Runde weitere Anteile erworben werden
Wie hoch ist die Rendite?
- Laut Prognose der Betreibergesellschaft betragen die Ausschüttungen über 20 Jahre ca. 300 Prozent - inklusive Rückzahlung des eingezahlten Kapitals
- Von den Ausschüttungen müssen die laufenden Kosten der BEG (ca. 5%) für jährliche Prüfungsgebühren, Steuerberater, usw., Rücklagen, sowie Steuern abgezogen werden
- Über die Verwendung der Gewinne (Auszahlung an die Mitglieder oder Investitionen in weitere Projekte) entscheidet die Generalversammlung
- NEU - Auf die Gewinne muss Kapitalertragssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und ggf. Kirchensteuer gezahlt werden, sofern sie den Freibetrag von 1000/2000 Euro pro Jahr übreschreiten.
Was passiert nach 20 Jahren?
- Im Augenblick planen wir für die 20 Jahre bis zum Auslaufen der fixen Einspeisevergütung ... die Einzahlung ist in diesem Fall in den Ausschüttungen von ca. 300 % enthalten.
- Es ist möglich, dass sich der Weiterbetrieb des Windparks über 20 Jahre hinaus finanziell rechnet (Kreditkosten entfallen, andererseits muss der Strom nach Börsenpreis verkauft werden).
Da müssen dann die Mitglieder auf einer Generalversammlung entscheiden ob/wie es weiter gehen soll. - Als Privatperson haften Sie mit Ihrer Einzahlung auf die Geschäftsanteile
- Die Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf das Geschäftsguthaben
- Offizieller Risikohinweis: Der Erwerb der Geschäftsanteile ist mit Risiken verbunden und kann im Worst-Case-Fall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
- siehe dazu auch den Geschäftsplan im Download
- Bei der Gründung wurden formelle Fehler gemacht, wegen derer die Eintragung ins Genossenschaftsregister nicht möglich gewesen wäre!
- Für die Neugründung wurden noch einige Änderungen an der Satzung vorgenommen:
- der Name wurde in "BEG-Mandelsloh eG" gekürzt
- der Betrag für einen Geschäftsanteil wurde auf 100,- € gesenkt
- zusätzlich zum Wohnsitz wird jetzt auch der Geschäftssitz für den 5 km Umkreis akzeptiert
- der Umkreis für Wohn- oder Geschäftssitz wurde auf 5 km um den Windpark erweitert
- Sammlung von Interessenten (bitte über das Online-Formular anmelden) ... (läuft)
- Neugründung der Genossenschaft Anfang September 2024 (erledigt!)
- Prüfung durch den Genossenschaftsverband Januar 2025 (läuft)
- Eintragen der "BEG-Mandelsloh eG" in das Genossenschaftsregister durch Notar und Gericht Anfang 2025 (auf die Dauer haben wir keinen Einfluss)
- Aufnahme der Mitglieder / Vergabe der Anteile Anfang 2025 (Start direkt nach der Eintragung ins Register)
- Kauf des Kommanditanteils Frühjahr 2025
- Inbetriebnahme des Windparks Mitte 2025
- Erste mögliche Ausschüttungen 2029
Wie sicher ist die BEG?
Warum wurde die "Bürgerenergiegenossenschaft Mandelsloh e.G. (i.G.)" wieder aufgelöst?
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Übersichtskarten des geplanten Windparks Mandelsloh II
5 km Umkreis
Zwei Windräder für die Bürger (WEA 3 und WEA 8)
Standorte der neuen Windenergieanlagen (WEA 1-10)