FAQ
Hier finden Sie Informationen zu der Beteiligungsmöglichkeit an der BEG-Mandelsloh eG.
Wir haben FAQs zum Thema gesammelt und beantwortet:
Wer kann sich an der BürgerEnergieGenossenschaft "BEG-Mandelsloh eG" beteiligen?
- Vorrangig Bürger die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in einem der Dörfer im Umkreis von 5 km um den Windpark Mandelsloh II herum haben
- Bürger, die ihren Wohnsitz in "31535 Neustadt" haben
- Grundstückseigentümer im Gebiet des WP Mandelsloh II
- Voraussetzung ist Volljährigkeit
Was sind die Vorteile einer BEG?
- Keine Begrenzung der Mitgliederanzahl
- Alle Mitglieder sind gleich stimmberechtigt unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile
- Geringere anteilige Fixkosten für Kleinanleger
Wie hoch sind Investitionen in die BEG?
- Es werden 28.000 Geschäftsanteile a 100,- € vergeben = 2.800.000,- € Investitionssumme
- Ein Geschäftsanteil beträgt 100,- €
- Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil erwerben
- Ein Mitglied kann maximal 1250 Anteile erwerben. Zusätzlich sind die maximalen Anteile davon abhängig, wie viele Personen investieren wollen
- Die Anteile werden nicht wie ursprünglich geplant in mehreren Runden vergeben, sondern in nur zwei Runden und wir werden vermutlich von oben "kappen" müssen.
Das heisst:
- In der ersten Runde bekommen alle die gewünschten Anteile bis zu einer noch festzulegenden Grenze (z.B. 500).
- In der zweiten Runde heben wir die Grenze an, bis alle restlichen Anteile vergeben sind ... die maximalen 1250 Anteile können dabei vielleicht nicht erreicht werden.
- In der ersten Runde bekommen alle die gewünschten Anteile bis zu einer noch festzulegenden Grenze (z.B. 500).
Was passiert eigentlich, wenn die 2,8 Mio. Euro nicht zusammen kommen?
- Dann werden die verbleibenden Anteile anderen BürgerEnergieGenossenschaften angeboten die ggf. auch als 2. Kommanditist mit einsteigen.
Wie hoch ist die Rendite?
- Laut Prognose der Betreibergesellschaft betragen die Ausschüttungen über 20 Jahre ca. 300 Prozent - inklusive der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals
- Von den Ausschüttungen müssen die laufenden Kosten der BEG (ca. 5%) für jährliche Prüfungsgebühren, Steuerberater, usw., Rücklagen, sowie Steuern abgezogen werden
- Über die Verwendung der Gewinne (Auszahlung an die Mitglieder oder Investitionen in weitere Projekte) entscheidet die Generalversammlung
- Auf die Gewinne muss Kapitalertragssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und ggf. Kirchensteuer gezahlt werden, sofern sie den Freibetrag von 1000/2000 Euro pro Jahr übreschreiten.
Ab wann laufen die 20 Jahre und was passiert nach 20 Jahren?
- Die 20-jährige Laufzeit der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beginnt mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage. Das bedeutet, dass die 20 Jahre ab dem Tag, an dem die Anlage erstmals Strom ins Netz einspeist, gezählt werden.
- Im Augenblick planen wir für die 20 Jahre bis zum Auslaufen der fixen Einspeisevergütung ... ihre Einzahlung ist in diesem Fall in den Ausschüttungen von ca. 300 % enthalten.
- Es ist möglich, dass sich der Weiterbetrieb des Windparks über 20 Jahre hinaus finanziell rechnet (Kreditkosten entfallen, andererseits muss der Strom nach Börsenpreis verkauft werden).
Ob, und wenn ja, wie es weitergehen soll entscheiden die Mitglieder auf einer Generalversammlung. - Für den Rückbau der WEAs werden von der KG Rücklagen gebildet
- Als Privatperson haften Sie mit Ihrer Einzahlung auf die Geschäftsanteile
- Die Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf das Geschäftsguthaben
- Offizieller Risikohinweis: Der Erwerb der Geschäftsanteile ist mit Risiken verbunden und kann im Worst-Case-Fall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
- siehe dazu auch den Geschäftsplan im Download
- Sammlung von Interessenten (bitte über das Online-Formular anmelden) ... (läuft)
- Neugründung der Genossenschaft Anfang September 2024 (erledigt!)
- Prüfung durch den Genossenschaftsverband Januar 2025 (erledigt!)
- Eintragen der "BEG-Mandelsloh eG" in das Genossenschaftsregister durch Notar und Gericht Anfang 2025 (erledigt!)
- Aufnahme der Mitglieder / Vergabe der Anteile Mitte 2025 (läuft)
- Kauf des Kommanditanteils Mitte 2025
- Inbetriebnahme unserer Windräder August/September 2025
- Erste mögliche Ausschüttungen 2029
Wie sicher ist die BEG?
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Übersichtskarten des geplanten Windparks Mandelsloh II
5 km Umkreis
Zwei Windräder für die Bürger (WEA 3 und WEA 8)
Standorte der neuen Windenergieanlagen (WEA 1-10)